Allerdings funktionieren nicht alle Ehen. Tatsächlich wurden 2018 16.200 Scheidungen registriert (gegenüber 39.800 Gewerkschaften). Die automatische gesetzliche Regelung des ehelichen Eigentums nach der Beteiligung an erworbenem Eigentum gefällt jedoch nicht allen Ehepaaren. In diesen Fällen steht es den Ehegatten frei, einen Ehevertrag für ihre individuelle Situation zu schließen. Dadurch kann die Trennung oder Eigentumsgemeinschaft zu unterschiedlichen Bedingungen vereinbart und besondere Bestimmungen eingehalten werden. Im Falle des Todes eines Ehegatten und in Ermangelung eines Testaments- oder Ehevertrags wird beispielsweise die Hälfte des erworbenen Vermögens rechtmäßig an den überlebenden Ehegatten vergeben. Ein Ehevertrag kann den Wunsch des Paares nach der Vergabe des gesamten erworbenen ehelichen Eigentums an den überlebenden Partner vorschreiben. Damit die Eigentumsgemeinschaft Anwendung findet, müssen die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen haben. Legt der Vertrag nicht fest, welche Vermögenswerte welchem Ehegatten als eigentum zugeordnet werden, so gilt das Vermögen des Ehepaars als Ganzes als gemeinsames Eigentum. Nach dem Tod eines Ehegatten erhält der überlebende Partner das gesamte gemeinsame Vermögen.
Im Falle einer Scheidung fordert jeder Ehegatte alle Vermögenswerte zurück, die im Rahmen der Beteiligung an erworbenem Eigentum als sein eigentum angesehen werden. Die übrigen Vermögenswerte werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Paare ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, die in der Schweiz leben, müssen nachweisen, dass sie sich legal im Land aufhalten, um die Erlaubnis zur Eheschließung zu erhalten. Der örtliche Registrar wird die erforderlichen Unterlagen und Anträge prüfen und schriftlich bestätigen, ob die Ehe fortgesetzt werden kann. Antworten auf viele weitere Fragen zur Ehe in der Schweiz, wie die Namensänderung und die finanziellen und rechtlichen Folgen der Ehe, finden Sie hier. Das eheliche Gütersystem legt fest, was wem während der Ehe gehört und wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung oder des Todes aufgeteilt werden. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Eigentumsordnungen: Beitrag zu gemeinsam erworbenem Vermögen, gemeinsamem Nachlass, getrennte Grundstücke Der gemeinsame Nachlass umfasst das Vermögen und einkommen der Ehegatten, mit Ausnahme von Gegenständen, die im Gesetz oder Ehevertrag als getrennte Nachlässe eingestuft werden. Der gemeinsame Nachlass wird von den Ehegatten gemeinsam verwaltet und bei Auflösung des ehelichen Eigentumszutritts zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt.
Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz nicht heiraten. Sie können jedoch eine zivile Partnerschaft eingehen. Dies gewährt ihnen die gleichen Renten-, Erbschafts- und Steuerrechte und -verpflichtungen wie Ehepaare, aber nicht das Recht auf Adoption (obwohl sie Stiefkinder adoptieren können). Gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen werden, werden in der Schweiz als Lebenspartnerschaft anerkannt. Das schweizerische Eheeigentumsrecht regelt, wie das Vermögen nach der Ehe geteilt wird und wie es nach dem Tod eines Ehegatten aufgeteilt wird. Daher ist es von grundlegender Bedeutung für den Umgang mit Erbschaften . 27.02.2018 Während im vergangenen Jahr in der Schweiz weniger Menschen geheiratet haben, ist die Zahl der gleichgeschlechtlichen Paare, die eingetragene Partnerschaften eingehen, gestiegen. Es gibt zahlreiche Hochzeitsplanungsdienste, die Ausländern helfen können, Zielhochzeiten in der Schweiz zu arrangieren.
06.08.2018 Ehe für homosexuelle Paare in der Schweiz: Ja, aber nicht zu schnell! In Bern haben sie sich eine erste „leichte“ Version ausgedacht…