Innerhalb von 10 Werktagen nach Dereinschluss mit dem Mitarbeiter entscheidet der Vorgesetzte schriftlich und stellt dem Mitarbeiter und dem Leiter des Beschwerdeverfahrens eine Kopie zur Unterlage. Wenn der Mitarbeiter die Entscheidung des Vorgesetzten schriftlich akzeptiert, wird die Beschwerde gelöst. Trifft die Aufsicht nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist über eine Beschwerde, so gilt die Beschwerde als abgelehnt, und der Mitarbeiter kann auf der nächsten Aufsichtsebene eine Überprüfung beantragen. Bei Auftreten von Schwierigkeiten ist es wichtig, diese so früh wie möglich anzugehen. Viele Schwierigkeiten können frühzeitig gelöst werden, indem man informell mit den (Personen) spricht, die sich am meisten mit diesem Thema auf lokaler Ebene befassen. Die Studierenden sollten zunächst Beschwerden bei ihrem Vorgesetzten einreichen. Wenn sie nicht gelöst werden können, müssen sie die Beschwerde zunächst dem PGR-Leiter oder dem Abteilungsleiter und gegebenenfalls der Fakultät melden. Die Abteilung muss sicherstellen, dass die Beschwerdeverfahren funktionsfähig und wirksam sind. Wie bereits erwähnt, liegt es jedoch in der Verantwortung der Studierenden, dafür zu sorgen, dass alle Probleme auf der entsprechenden Ebene und so bald wie möglich angesprochen werden.
Die Studierenden können sich in dieser Phase auch von der Studienberatungsstelle oder von den Forschungsdiensten beraten lassen. Consumer Action bietet ein Musterbeschwerdeschreiben und eine E-Mail-Beschwerdevorlage an. Sie können diese Dokumente unten ausschneiden und einfügen. (Hinweis: Wenn Sie in ein Word-Dokument einfügen, wählen Sie „Als Nur-Text einfügen“, um Text in Ihr Dokument einzufügen.) Hinweis: Die in diesem Beschwerdeverfahren festgelegten Fristen werden eingehalten und strikt angewandt und werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mitarbeiters und des für die Überprüfung zuständigen Aufsichtsniveaus nicht verlängert. Kommt ein Mitarbeiter einer Frist nicht nach, so gilt die Beschwerde automatisch als zurückgenommen und das Verfahren wird eingestellt. Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang eines Überprüfungsantrags trifft der Gutachter dem Arbeitnehmer eine schriftliche Entscheidung mit einer Kopie an die Aufsicht und an den Leiter des Beschwerdeverfahrens. Der Prüfer sollte eine Kopie der Entscheidung aufbewahren. Für den Fall, dass solche Schwierigkeiten nicht informell gelöst werden können, verfügt die Universität über formelle Verfahren für Studierende, um Beschwerden einzureichen, sei es über die Erbringung und Qualität der erhaltenen Dienstleistungen (d.
h. nicht-akademische Angelegenheiten) oder über die Lieferung oder Qualität der Forschungsaufsicht oder andere Fragen im Zusammenhang mit dem Studienprogramm: Studentenbeschwerden Wenn der Mitarbeiter mit der Überprüfung der Entscheidung des Vorgesetzten unzufrieden ist muss der Arbeitnehmer innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Rechtsbehelf an den Leiter des Beschwerdeverfahrens richten. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beschwerde enthalten. Der Mitarbeiter sollte die ursprüngliche schriftliche Beschwerde beibehalten.