Tarifvertrag niedersachsen hotel

Die Tätigkeiten von CMOS PHCR umfassen insbesondere arbeitsrechtliche, finanzielle und organisatorische Beratungsleistungen in Fragen wie Löhne und Soziales, Beschäftigung sowie Arbeits- und Lebensbedingungen. Der letztgenannte Bereich umfasst insbesondere Arbeitssicherheit und Sicherheit, Tarifverhandlungen und Bereiche im Zusammenhang mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie andere humanitäre, soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten. CMOS PHCR ist Mitglied der größten zentralen Gewerkschaftsorganisation in der Tschechischen Republik – dem tschechisch-mährischen Gewerkschaftsbund (Ceskomoravské konfederace odborovéch svazu, CMKOS) sowie des Europäischen Gewerkschaftsbundes für Ernährung, Landwirtschaft und Tourismus (EFFAT) und der Internationalen Gewerkschaft der Lebensmittelarbeiter (IUL). CMKOS hat für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2006 mit seinem Sozialpartner, dem Tschechischen Industrieverband, einen Tarifvertrag auf höherer Ebene für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2006 für den Tourismus und die Gastronomie geschlossen. Nach CMKOS-Angaben umfasste dieser Tarifvertrag im Jahr 2005 insgesamt 1.397 Arbeitgeber, die auch SOCR-Mitglieder sind, mit insgesamt 24.500 Beschäftigten (davon etwa 870 Arbeitnehmer Mitglieder von CMOS PHCR) und war für 21 Mitgliedsorganisationen der Gewerkschaft wirksam.

Der BdS verweist insbesondere auf seine Charta der Systemgastronomie. Die Charta wird von den großen BdS-Unternehmen unterzeichnet und beinhaltet ein Bekenntnis zu Tarifverhandlungen sowie zu Lehrlingsausbildungund und Weiterbildung. Betriebsräte sind rechtlich nicht in der Lage, Tarifverträge auszuhandeln. Sie können jedoch Vereinbarungen mit einzelnen Arbeitgebern über Themen treffen, die nicht unter Tarifverträge fallen, und es gibt eine ganze Reihe von Themen wie Beschäftigungssicherheit, Arbeitszeitgestaltung, Regeln für die Internetnutzung oder die Arbeit von zu Hause aus, wo Die Betriebsräte Vereinbarungen mit lokalen Arbeitgebern getroffen haben. Dazu gehören einige Aspekte im Zusammenhang mit dem Verdienst, wie Bonussätze, leistungsbezogene Vergütungen und Lohnzuschläge, wie Z. B. Zahlungen für den langfristigen Dienst (siehe Abschnitt über die Vertretung am Arbeitsplatz). Deutsche Tarifverträge regeln ein breites Spektrum von Themen. Neben der Bezahlung befassen sich die Vereinbarungen auch mit Fragen wie Schichtarbeitszahlungen oder Lohnstrukturen, Arbeitszeit, Umgang mit Teilzeitbeschäftigten und Ausbildung. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ist der Dachverband von 17 DEHOGA-Organisationen auf Länderebene und drei erblichen Arbeitgeberverbänden aus der Hotellerie, Autobahnrestaurants und internationalen Caterern.

Bei den Systemen der Gastronomie gibt es einige Überschneidungen mit dem BdS, wie unten erwähnt. DEHOGA (nationale Ebene) vertritt etwa 75.000 Mitgliedsunternehmen. Es ist nicht möglich, Fakten über die Anzahl der erfassten Mitarbeiter oder den Mitgliederanteil von Unternehmen in allen Unternehmen zu liefern. Selbstbeschäftigte, die ein kleines Unternehmen besitzen, können Mitglieder der DEHOGA werden. Die Mitgliedschaft findet in einer der 17 regionalen DEHOGA-Organisationen statt. Sie sind nicht gewerkschaftlich organisiert und daher nicht tarifgebunden. Die NGG ist die einzige Gewerkschaft, die an Tarifverhandlungen in der Branche beteiligt ist. Die NGG hat insgesamt 206.000 Mitglieder (2010). Rund 41 % der Mitglieder sind Frauen. Zahlen über die Mitgliedschaft in Hotels und Restaurants werden nicht veröffentlicht, aber es wird zugegeben, dass die Gewerkschaftsdichte in diesem Sektor insgesamt gering ist. Die Struktur der Industrie mit ihrer Dominanz kleiner Betriebe macht es sehr schwierig, eine breite und nachhaltige Gewerkschaftspräsenz aufzubauen. Dies spiegelt sich zum Teil in der marginalen Präsenz der Betriebsräte in der Branche wider.